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Aus mehr als 30 Jahren Tätigkeit in einer Industrie-Patentabteilung, davon die letzten 20 Jahre in leitender Stellung, weiß ich, dass eine große Zahl erteilter Patente die Voraussetzungen einer Erteilung nicht erfüllen. Diese Erkenntnis resultiert aus einer Ergebnisanalyse von etwa 600 von mir getätigten Einspruchs- bzw. Beschwerdeverfahren. Daraus folgt, dass es dringend anzuempfehlen ist, im Falle einer drohenden Schutzrechtsverletzung das Schutzrecht, auf das sich die Verletzung bezieht, auf relevantes Angriffsmaterial hin zu überprüfen, was ich hiermit ausdrücklich anbiete!
Mit einem guten Rechercheergebnis ist eine Verteidigung der eigenen Position, die bis zur Androhung bzw. Durchführung einer Löschungsklage gehen kann, überhaupt erst möglich. Eine solche Recherche empfiehlt sich auch bei Neuanmeldungen und insbesondere vor Aufnahme einer Neuentwicklung, um deren Schutzrechtsfreiheit zu gewährleisten! Diese Recherchen führe ich im Internet oder den Recherchestellen des deutschen Patentamtes in Berlin äußerst kurzfristig durch.